Studenten Job im Hotel
Ein Job im Hotel bietet für Studenten eine Vielzahl an Einsatzmöglichkeiten. Egal ob am Empfang, im Servicebereich, ob in der Küche, Bar oder bei der Zimmerreinigung – fast alle Hotels setzen für verschiedene Tätigkeiten gerne Minijobber ein. Außerdem sind in größeren Städten, wo die Hochschulen meist angesiedelt sind, in der Regel auch einige Hotels zu finden.
Studenten können im Grunde in allen Hotel-Abteilungen eingesetzt werden. An der Bar schenken sie Getränke aus, sie servieren Essen und bedienen im Restaurant. Sie richten Zimmer her und reinigen diese oder bereiten im Hotel größere Veranstaltungen wie Firmenseminare oder eine Hochzeit vor. Auch in der Verwaltung eines Hotels werden manchmal Studenten eingesetzt. Dort kümmern sie sich zum Beispiel um den Schriftverkehr, einfache Lagerhaltungsaufgaben oder verschicken Infomaterialien.
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Einsatzmöglichkeiten finden sich für Studenten in Hotels, Gasthöfen und Pensionen. Wer gerne im Servicebereich arbeitet, findet auch Jobs in Restaurants oder Cafés, in Diskotheken oder in der Gastronomie von Freizeit- und Erlebnisparks. Außerdem muss es nicht das altehrwürdige Ratsherrnstübchen um die Ecke sein: ein Job im Hotel ist durchaus auch auf einem Luxusdampfer oder an einem sonnigen Urlaubsort möglich.
Der Job im Hotel hilft beim Erlernen von Service Skills, was auch für die spätere Berufslaufbahn nützlich sein kann. Jeder Arbeitnehmer mit Kundenkontakt kann durch positive Umgangsformen punkten, die er in der Gastronomie oder im Hotelgewerbe erlernt hat. Je nach Studienschwerpunkt kann der Job im Hotel sinnvoll in den Lebenslauf integriert werden: wer zum Beispiel Betriebswirtschaftslehre oder in Richtung Management studiert, kann sich für ähnliche Aufgaben im Hotelgewerbe bewerben und diese übernehmen.
Als Minijobber im Hotel
Die meisten Jobs im Hotel sind 400 Euro Jobs. Wie für alle Mini-Jobs gilt: wenn der monatliche Verdienst 400 Euro nicht übersteigt, ist er nicht steuerpflichtig. Sozialabgaben bezahlt in der Regel der Arbeitgeber. Bei einem Verdienst zwischen 400 und 800 Euro muss jedoch über die Lohnsteuerkarte abgerechnet werden.
Bild oben© auremar-Shutterstock.com


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