In Deutschland gilt ein Urheberrecht, dass nichts anderes vorschreibt, als dass man die Erfindungen fremder Leute nicht ohne deren Erlaubnis vervielfältigen darf. Wer es doch tut, dem drohen unter anderem hohe Geldstrafen.
Unbewusst zum Täter werden
Dabei darf man die Täter nicht eng sehen; es handelt sich mitnichten immer nur um so genannte Raubkopierer, die Dateien bewusst und aus kommerziellen Gründen ins Netz stellen. Die meisten Vervielfältigungen geschehen eher unbewusst. Ein anschauliches Beispiel ist das online Anschauen eines Filmes. Eine Vervielfältigung im Sinne des Gesetzes läge nur dann vor, wenn die ursprüngliche Datei beispielsweise durch Downloaden vervielfältigt werden würde. Beim online Anschauen ist dies nicht der Fall; es werden lediglich kleine Hilfsdateien über den Browser geladen, die nach Schließen des Browsers gelöscht werden – ohne dass es der Nutzer überhaupt merkt oder veranlasst. Unter Juristen ist hoch umstritten, ob man in den kleinen Hilfsdateien doch eine Vervielfältigung sehen kann. Während die einen dies bejahen und darin eine Urheberrechtsverletzung annehmen, verneint es die herrschende Meinung.
Abzocke unerfreulicher Nebeneffekt des Internets
Im Internet sind nicht wenige so genannte Abmahnanwälte unterwegs auf der Suche, meist unbedarften Internetnutzern eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung vorzuwerfen und eine teuere Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung zu schicken. Dabei handelt es sich keinesfalls um gerichtlich bestätigte Ansprüche, sondern lediglich um die Meinung eines Abmahnanwaltes, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Um ihrer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Nachdruck zu verleihen, wird eine Drohkulisse von Haftstrafen über weiteren gerichtlichen Kosten bis hin zu Hausdurchsuchungen aufgebaut, um die Betroffenen einzuschüchtern und zur Zahlung zu nötigen.
Sich mit anwaltlicher Hilfe wehren
Nun darf man eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nicht per se als Betrug etikettieren. Anhand des obigen Beispiels über das online Anschauen eines Filmes wird deutlich, wie schwer eine Urheberrechtsverletzung überhaupt festzustellen ist. Wann eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung wirksam und wann unwirksam ist, kann nur die Beratung durch einen Anwalt ergeben. Dabei darf man nicht am falschen Ende sparen, denn mit rechtlichem Beistand wird man letztlich immer günstiger fahren. Unter http://www.filesharinganwalt.de ist es möglich, das Abmahnschreiben hochzuladen, um ihre Seriosität zu beurteilen. Nach der kostenlosen Erstberatung hat man die Gewissheit, nicht Opfer einer Abzocke geworden zu sein.
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